Fachanwaltschaft für Steuerrecht

Das Steuerrecht in allen seinen Facetten ist für die Kanzlei ein zentrales Aufgabengebiet.

Bild: SteuerunterlagenAusgehend von der rund dreijährigen Tätigkeit bei der internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Ernst & Young und der Referendarausbildung beim Niedersächsischen Finanzgericht wurde dieses Gebiet in der eigenen Praxis immer weiter vertieft.
 
Zunächst fand die Spezialisierung 1996 Ausdruck im Abschluss eines berufs­begleitenden Vertiefungsstudiums (LLM Taxation).

Eine weitere Dokumentation erfolgte durch die Zulassung als Fachanwalt für Steuerrecht im Mai 2000.

Darüber hinaus ergibt sich die Konzentration auf das Gebiet des Steuerrechts aus der rund vierjährigen Tätigkeit als Mitherausgeber eines Kommentars zur Abgabenordnung sowie als Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Zeitschrift „Gestaltende Steuerberatung“. Außerdem bestand eine ständige Mitarbeiterschaft bei den Zeitschriften „Die steuerliche Betriebsprüfung“ sowie „Umsatzsteuerberater“. Schließlich sind verschiedene Mitautorenschaften gegeben.


Die Tätigkeit im Steuerrecht umfasst folgende Aufgaben:

  • Gestaltungsberatung
  • Prüfungsbegleitung
  • Durchsetzungsberatung
  • Gutachten
  • Steuerstrafverteidigung
  • Vertretung in Steuerberater- und Wirtschaftsprüferregressfällen
  • Gutachten in Steuerberater- und Wirtschaftsprüferregressfällen
  • Beratung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
  • Vertretung in finanzgerichtlichen Verfahren



Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Gemeinnützigkeitsrecht. Hier bearbeiten wir Mandate insbesondere mit folgenden Aufgaben:

  • Erlangung und Erhalt der Gemeinnützigkeit
  • Mittelverwendungsrechnung und Rücklagenbildung
  • Spendenverwaltung
  • Besonderheiten bei Jahresabschluss und Umsatzsteuer
  • Sanierung/ Liquidation von Vereinen und Stiftungen



Wir sind Mitglied in der Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger.