Fachanwaltschaft für Insolvenzrecht

Seit der Einführung der neuen Insolvenzordnung im Jahre 1999 bildet das Insolvenzrecht – insbesondere mit seinen Bezügen zum Gesellschafts- und Steuerrecht – den weiteren entscheidenden Schwerpunkt unserer Kanzlei.

Bild: StempelDies drückt sich insbesondere in der Zulassung als Fachanwalt für Insolvenzrecht im Mai 2002 aus.
 
Darüber hinaus bestand eine rund zweijährige Mitherausgeberschaft für die Zeitschrift „Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung – KSI“.
 
Ausgangspunkt und Grundlage für die Tätigkeit im Bereich des Insolvenzrechts war die zuvor erfolgte Wahrnehmung von verschiedenen Aufgaben im Bereich des Gesellschaftsrechts. Deshalb bezieht sich auch die berufsbegleitende Promotion in 1995 auf ein aktienrechtliches Thema (Doctor iuris).
 
Ergänzt wird die Tätigkeit in diesem Bereich, die oft sachlich und psychologisch schwierige Verhandlungen erfordert, durch die Ausbildung zum Mediator.


Die Aufgaben im Insolvenzrecht sind wie folgt:

  • Sanierungsberatung
  • Begleitung von Geschäftsführern / Gesellschaftern in der Krise und in dem Insolvenzverfahren
  • Insolvenzstrafverteidigung
  • Gutachten
  • Vertretung in Schadensersatz- und Anfechtungsfällen
  • Vertretung in sonstigen insolvenzspezifischen Prozessen
  • Bankverhandlungen mit Unternehmens- und Steuerberatern
  • Beratung und Vertretung von Insolvenzverwaltern



Wir sind Mitglied in der Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger.